Förderung für Beschäftigte
Weiterbildung im Job – mit Förderung
Wenn du beschäftigt bist, kann die Agentur für Arbeit deine Weiterbildung nach § 82 SGB III fördern. Sie kann bis zu 100 % der Lehrgangskosten übernehmen, und dein Arbeitgeber kann während der Weiterbildung einen Zuschuss zu deinem Gehalt erhalten.
So läuft es
So läuft es ab
Den Antrag stellt dein Arbeitgeber, und wir machen es ihm leicht. Für dich beginnt alles mit einem Gespräch, den Rest bereiten wir gemeinsam vor.
- Ziel festlegenWas willst du lernen und wofür? Wir helfen dir, das passende Ziel und den richtigen Kurs zu finden.
- Mit dem Arbeitgeber sprechenIhr stimmt Kurs und Zeitrahmen ab. Auf Wunsch sprechen wir auch direkt mit deinem Arbeitgeber und beantworten seine Fragen.
- Unterlagen von unsKursbeschreibung, Angebot und alles, was für den Antrag nötig ist, bekommst du fertig von uns.
- Antrag einreichenDein Arbeitgeber reicht den Antrag beim Arbeitgeber-Service der Agentur für Arbeit ein. Wir unterstützen beim Ausfüllen und bleiben bis zur Entscheidung an eurer Seite.
Für dich heißt das: ein Gespräch, den Rest erledigen wir zusammen.
Förderung nach § 82 SGB III
So viel kann übernommen werden
Die Höhe richtet sich nach der Größe des Betriebs, in dem du arbeitest.
| Betriebsgröße | Lehrgangskosten | Zuschuss zum Arbeitsentgelt |
|---|---|---|
| Unter 50 Beschäftigte | 100 % | bis zu 75 % |
| 50 bis 499 Beschäftigte | 50 % | bis zu 50 % |
| Ab 500 Beschäftigte | 25 % | bis zu 25 % |
Gut zu wissen
In Betrieben mit 50 bis 499 Beschäftigten können die Lehrgangskosten voll übernommen werden, wenn du 45 Jahre oder älter bist oder eine Schwerbehinderung hast. Gibt es eine Betriebsvereinbarung oder einen Tarifvertrag zur Weiterbildung, steigen die Sätze um 5 Prozentpunkte.
Voraussetzungen
Was vorausgesetzt wird – und was wir für dich prüfen
Unsicher, ob alles passt? Wir prüfen das kostenlos mit dir.
- Mehr als 120 Unterrichtseinheiten (je 45 Minuten). Wir zeigen dir, welche Kurse und Wege das erfüllen.
- Kurs und Bildungsträger sind nach AZAV zugelassen. Das sind wir: Alle unsere Kurse sind AZAV-zertifiziert. Erfüllt
- Dein Berufsabschluss liegt in der Regel mindestens zwei Jahre zurück.
- Du hast in den letzten zwei Jahren keine Förderung nach § 82 SGB III erhalten.
- Es ist keine Weiterbildung, zu der dein Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet ist.
Offizielle Informationen
Du willst es ganz genau wissen?
Alle Angaben auf dieser Seite beruhen auf den offiziellen Förderbedingungen. Hier findest du sie direkt an der Quelle.
Förderung für Beschäftigte
Förderkonditionen der Bundesagentur für Arbeit (§ 82 SGB III)
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